Pfarramtlich verbundene ev.-luth. Kirchengemeinden Brome-Tülau und Ehra: Kirche für Sie - Kirche mit Ihnen

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KIRCHENMITGLIEDSCHAFT

 

(Auszug aus den „Leitlinien kirchlichen Lebens“, verabschiedet von der Synode der VELKD im Oktober 2002; als Download bei www.velkd.de)

 

„Evangelische Christinnen und Christen nehmen als Glieder der Kirche ihre Mitgliedschaft in ihrer Landeskirche in unterschiedlicher Weise wahr. Sie sind der Kirche dadurch verbunden, dass sie die Verkündigung hören, die Sakramente empfangen, Seelsorge und Amtshandlungen in Anspruch nehmen, die verschiedenen kirchlichen Veranstaltungen besuchen und die Arbeit der Kirche mit tragen. Sie sind berufen und haben das Recht, sich im Alltag und in der Öffentlichkeit als Christen zu erkennen zu geben und zu ihrem Christsein zu bekennen. Dabei stehen sie in einem rechtlich definierten Mitgliedschaftsverhältnis, das z. B. für die Eintragung in das Melderegister, für die Lohnsteuerkarte, den Kirchgeldbescheid oder für die Übernahme kirchlicher Ämter von Bedeutung ist.

 

Die Zugehörigkeit zur Kirche lässt sich in doppelter Hinsicht beschreiben. In theologischer Hinsicht ist die Verbindung zur Kirche eine geistliche Beziehung: Kirchenglied wird man durch die Taufe. Die Mitgliedschaft in der Kirche ist aber auch als Rechtsverhältnis zu bestimmen.

 

Die Kirchenmitgliedschaft geht vom Gemeindeprinzip aus: man ist zunächst Mitglied in einer Ortsgemeinde, gleichzeitig auch in einer Landeskirche und mittelbar in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Zu den Mitgliedern einer Ortsgemeinde oder Landeskirche werden im Grundsatz Menschen gezählt, die getauft sind, einem evangelischen Bekenntnis angehören und ihren Wohnsitz im Gebiet dieser Ortsgemeinde bzw. Landeskirche haben. Es gibt auch Personalgemeinden mit eigener Mitgliedschaft, z. B. Anstaltsgemeinden. Ungetaufte Kinder christlicher Familien und Menschen, die sich auf die Taufe vorbereiten, haben eine mitgliedsähnliche Rechtsstellung. In Deutschland verstehen sich die evangelischen Landeskirchen trotz unterschiedlicher Bekenntnisstände (lutherisch, reformiert oder uniert) als in einer Kirchengemeinschaft verbunden. Sie haben 1970 eine Vereinbarung über die Mitgliedschaft geschlossen. Danach setzt sich bei einem Wohnsitzwechsel in den Bereich einer anderen Gliedkirche die Mitgliedschaft in dieser Kirche fort. Evangelische Kirchenmitgliedschaft ist in Deutschland, ausgehend vom Ortsgemeindeprinzip, immer Mitgliedschaft in einer bestimmten Gliedkirche der EKD oder in einer Freikirche.

 

Die Gemeindeglieder praktizieren ihre Kirchenmitgliedschaft auf verschiedene Weise und an unterschiedlichen Orten, nicht nur in ihrer Ortsgemeinde. Manche besuchen die Gottesdienste regelmäßig, andere selten oder nie. An den Krisen- und Schnittpunkten des Lebens wünschen sehr viele die kirchliche Begleitung in Form von Seelsorge und Amtshandlungen. Andere Gemeindeglieder nehmen nur an bestimmten kirchlichen Veranstaltungen teil. Etliche beteiligen sich wenig oder gar nicht und nehmen auch sonst keine kirchlichen Rechte in Anspruch, zahlen aber dennoch Kirchensteuer. Umgekehrt gibt es Menschen, die Dienste der Kirche nutzen, ohne Mitglied zu sein und ohne sich an den finanziellen Lasten der Kirche zu beteiligen. Andere unterstützen kirchliche Projekte und Einrichtungen, ohne der Kirche anzugehören.

 

Zu Gottesdiensten und Veranstaltungen, zu Seelsorge und Beratung kommen auch Personen, die keine Kirchenmitglieder sind. In kirchlichen Einrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten und Schulen treffen sie mit evangelischen Gemeindegliedern zusammen. Durch solche Begegnungen mit Christinnen und Christen, durch Projekte oder durch missionarische Aktivitäten der Gemeinden finden Menschen neuen Zugang zur Kirche. Etliche lassen sich taufen und werden so zu Kirchenmitgliedern, die sich an den finanziellen Lasten der Kirche beteiligen. Menschen, die aus der Kirche ausgetreten waren, lassen sich wieder aufnehmen. Durch die Einrichtung von ‚Eintrittsstellen’ wird versucht, dies zu erleichtern.

 

Durch das Zusammenwachsen Europas und durch internationale Beziehungen kommen immer mehr Angehörige fremder Nationen, Kulturen und Kirchen nach Deutschland. Mitglieder ausländischer Kirchen, die vorübergehend in Deutschland leben, haben als Gäste die Möglichkeit, am Gemeindeleben teilzunehmen. Der Umgang mit Nichtchristen gehört zum Alltag und wird damit zu einer wichtigen Aufgabe.

 

Die Kirchenmitgliedschaft endet mit dem Übertritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft oder durch formellen Kirchenaustritt. Die Kirchen in Deutschland haben in den letzten Jahrzehnten viele Mitglieder verloren. Das hat verschiedene Gründe:

Der Kirchenaustritt ist gesetzlich durch die Bundesländer geregelt. Damit gewährleistet der Staat, dass keiner gegen seinen Willen von einer Kirche als Mitglied in Anspruch genommen wird. Die Kirche respektiert den Austrittswillen, hält aber daran fest, dass die Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann. Deshalb wird sie im Falle der Wiederaufnahme auch nicht wiederholt. Weil der Austritt die Mitgliedschaft beendet, erlischt der Anspruch auf kirchliche Dienste und auf Mitwirkungs- und Anstellungsrechte in der Kirche, die an die kirchliche Zugehörigkeit gebunden sind (z.B. das Patenamt). Ausgetretenen ist aber weiterhin der Zuspruch Gottes zu bezeugen, besonders in Krisenzeiten. Die Einladung zum Wiedereintritt kann in seelsorgerlicher Verantwortung durch Angebote der Lebensbegleitung (Seelsorge, Trauung, Trauerfeier) unterstrichen werden“.

 

 

 

"Jesus ist der Herr! Erkenne ihn als Herrn an und setze dein Vertrauen auf ihn, dann wirst du gerettet und die Deinen mit dir!"

(Apg. 16,31 - in der Textfassung der "Guten Nachricht")

 

Mit einem tief greifenden Erlebnis beginnt im Neuen Testament Mitgliedschaft in der christlichen Gemeinde. Der Betroffenheit und Bestürzung über die eigene Unzulänglichkeit folgt die Erfahrung der Akzeptanz in einer Gemeinschaft, die sich im gleichen Geiste getragen weiß vom Glauben an den Auferstandenen, der stärker ist als alle existenziellen Grunderfahrungen des menschlichen Daseins.

 

Viele Menschen, die heute austreten, ärgern sich einfach nur über die Modalität der "Einnahme" der Kirchensteuer (- man bekommt sie ungefragt abgezogen -), oder über die - wie sie meinen - zu hohen Beträge. Doch im Grunde verbirgt sich hinter jedem Austritt noch ein anderes Phänomen: in unserer durch "Stärke" und "Selbstsicherheit" bestimmten Welt, in der man nach außen hin keine Schwächen zeigen darf, ist die Botschaft, dass man auch mit seinen Unzulänglichkeiten einen Ort der Annahme hat, nicht mehr aktuell. So verbirgt sich hinter jedem Kirchenaustritt eine mehr oder minder latente Beziehungsarmut, unter die man irgendwann endlich einen Schlussstrich zieht (und insgeheim den kleinen "großen Befreiungsschlag" und die "Mündigwerdung" feiert?).

 

Eines sollten Sie sich durch Kopf und Herz gehen lassen, wenn Sie - in der einen oder anderen Form - zu den "Betroffenen" eines Kirchenaustritts gehören: Christ sein ohne Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft soll nach Auffassung einiger Zeitgenossen zwar theoretisch  möglich sein, ist aber praktisch schlichtweg  undenkbar: denn Christ sein ist keine Theorie, sondern Praxis im Alltag des Lebens, und dazu bedarf es einer Gemeinschaft, die überlieferte Werte und Worte und Normen und Regeln vermitteln kann, die an das erinnert, was noch gilt; die eine prägende und im Bedarfsfall eine tragende und stützende Funktion hat und die nicht zuletzt doch auch im weitesten Sinne eine Form der Solidargemeinschaft selbst in unserer Gesellschaft ist.

 

Es gibt viele christlichen Gemeinschaften, die das Leben unserer pluralistischen Gesellschaft bereichern. Sie sollten sich - um Ihrer selbst willen - einer von ihnen anschließen. Auch Sie brauchen eine geistliche Heimat.

 

Apropos: geistliche Heimat - das ist es, was auch wir unseren Mitgliedern anbieten möchten. Auch "Nichtmitgliedern" wird die Teilnahme an den kirchlichen Veranstaltungen und der Zugang zu Gruppen und Kreisen nicht verwehrt!

 

Was "geistliche Heimat" bedeutet?  Haben Sie Interesse, uns dazu Ihre Meinung zu schreiben?  Vielleicht haben wir Sie enttäuscht? Vielleicht sind Sie frustriert? Vielleicht gibt es etwas, das Sie uns  immer schon mitteilen wollten? Schreiben Sie uns doch!

 

Sie wollen wieder eintreten? Dann rufen Sie uns an.

Zur Wiederaufnahme berechtigt ist übrigens jedes evangelische Pfarramt in Ihrer nächsten Umgebung.

 

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