Pfarramtlich verbundene ev.-luth. Kirchengemeinden Brome-Tülau und Ehra: Kirche für Sie - Kirche mit Ihnen

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Warum gemeinsam gehen?

PFARRAMTLICHE VERBINDUNG DER KIRCHENGEMEINDEN EHRA UND BROME

Die von den beiden Kirchenvorständen beantragte pfarramtliche Verbindung der Kirchengemeinden Brome-Tülau und Ehra wurde vom Landeskirchenamt der Hannoverschen Landeskirche genehmigt und ist am 1. Oktober 2003 in Kraft getreten (Abschrift der Urkunde des Landeskirchenamtes s.u.). Diese Verbindung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Pfarrstelleninhaber von Ehra seit 1999 bereits pfarramtliche Dienste in der Kirchengemeinde Brome, im  Pfarrbezirk Tülau, versieht. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt und hat nun  auch eine rechtliche Grundlage erhalten. Die Kirchenvorstände von Brome und Ehra haben aufgrund eines gemeinsamen Einvernehmens dieses Miteinander in die Wege geleitet. Für beide Kirchengemeinden heißt das nun, dass die verbundenen Pfarrämter in Brome und in Ehra ihre Tätigkeit besser koordinieren können. 

 

Die sich daraus ergebenden Sachverhalte und Konsequenzen werden im folgenden kurz erläutert:

  • Die Selbständigkeit beider Kirchengemeinden (- und somit auch beider Kirchenvorstände-) bleibt – bis hin zur Namensgebung - erhalten.

  • Die Pfarrstellen sind und bleiben in Brome  und in Ehra eingerichtet.

  • Die Pfarrbezirke bleiben in ihrer jetzigen Festlegung bestehen. Im Bedarfsfall wirken bei einer Neufestlegung beide Kirchenvorstände zusammen.

  • Der Pfarrstelleninhaber der Pfarrstelle Ehra versieht die pfarramtlichen Tätigkeiten im Pfarrbezirk Tülau und erhält Stimmrecht im Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Brome.

  • Die Kirchenvorstände beschließen jeweils gemeinsam über Angelegenheiten, die beide Pfarrstellen betreffen (unter anderem: Mitwirkung bei Pfarrstellenbesetzung, Regelversetzung). Der Vorsitz bei den gemeinsamen  Sitzungen wird entsprechend den Bestimmungen  der Kirchengemeindeordnung geregelt.

Beide Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Ehra und Brome sind bemüht, die guten Erfahrungen der letzten Jahre aufzugreifen und auch in Zukunft eine gute  Zusammenarbeit in gegenseitiger Achtung zu ermöglichen. 

 

[ABSCHRIFT:

"Urkunde

Gemäß Artikel 36 der Kirchenverfassung wird nach Anhörung der Beteiligten Folgendes angeordnet:

§ 1: 

(1) Die Ev.-luth. Liebfrauen-Kirchengemeinde in Brome und die Ev.-luth. St.-Michaelis-Kirchengemeinde Ehra in Ehra-Lessien (Kirchenkreis Wittingen) werden pfarramtlich verbunden.

(2) Die Pfarrstelle der Ev.-luth. Liebfrauen-Kirchengemeinde in Brome wird I. Pfarrstelle und die Pfarrstelle der Ev.-luth. St.-Michaelis-Kirchengemeinde Ehra in Ehra-Lessien wird II. Pfarrstelle der beiden pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden.

§ 2:

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.

Hannover, den 11. September, 2003

L.S.                                       Das Landeskirchenamt 

                                                    in Vertretung:

                                                  gez. Dr. Krämer"]

 

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